Dec 11 2020

EuGH Urteil zu Gunsten von Transporteuren bezüglich der LKW Maut
Logistics, Divers

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2020 (Az. C-321/19) entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut-Gebühren wurde falsch berechnet und verstößt damit gegen Europarecht. Jedenfalls die Kosten für die Verkehrspolizei, die nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens 4 % der Mautgebühren ausmachen, hätten nicht berücksichtigt werden dürfen. Vielmehr hätten nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen. Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb voraussichtlich einen Anspruch auf Rückerstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland zumindest des Anteils an der in den Jahren 2017 bis 2020 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte.

Nach Urteil des EuGH: Möglichkeit zur Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mautkosten für 2017 noch bis zum 31.12.2020

Der Anspruch auf Rückerstattung für das Jahr 2017 droht mit Ablauf dieses Jahres zu verjähren, weshalb noch bis zum 31.12.2020 entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssten. Das Cluster For Logistics in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Molitor Avocats à la Cour informiert Sie, dass die Kollegen der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein einen Prozess entworfen haben, um die Erstattungsansprüche noch dieses Jahr geltend zu machen und hierdurch die Verjährung der Ansprüche für das Jahr 2017 zu vermeiden:

1. Um die Verjährung in Bezug auf das Jahr 2017 und die Folgejahre zu vermeiden, muss noch vor Ende des Jahres ein Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden. In diesem Antrag sind neben dem Antragsteller auch die von diesem im Zeitraum 2017 – 2020 entrichteten Mautgebühren aufzuführen.

2. Die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein ist bereit, diese Antragstellung gegen Zahlung einer Pauschalvergütung in Höhe von EUR 590,00 (ohne MwSt) für Sie zu übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie ihr umgehend mitteilen, dass Sie an einer solchen Dienstleistung interessiert sind, und in der Folge die relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

3. Sollte Ihrerseits Interesse bestehen, bitten wir daher, sofort Kontakt mit der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein aufzunehmen. Dies wird Ihnen dann drei Dokumente (als ausfüllbare PDFs) zur Verfügung stellen: eine Vollmacht (deutsch/englisch), eine Mandatsvereinbarung, eine Vergütungsvereinbarung.

4. Diese Dokumente wären sodann von Ihnen auszufüllen, zu unterzeichnen und gemeinsam mit den Rechnungen von Toll Collect über einen von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein bereitgestellten Datenraum bis spätestens kommenden Donnerstag 17. Dezember 2020 hochzuladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass lediglich vollständige Antworten bearbeitet werden können. Bei unvollständige Antworten kann es zu Verspätungen kommen. Genauere Angaben hierzu fänden Sie in einer Gebrauchsanweisung (in deutscher und englischer Sprache), die Ihnen die Kanzlei zur Verfügung stellen würde.

 

Ihr Ansprechpartner: Dr. Quirin Vergho Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Partner ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Oberanger 34 - 36 | 80331 München


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